Soziales


Caritativen Glückwunsch: Das DWO wird 10 !


07.09.2001 * (
sfb)
Am 14. und 15. September ist es soweit. Dann feiert das Diakonische Werk Oberhessen (DWO) seinen 10. Geburtstag. Grund genug für die "Eltern", auf einer Pressekonferenz am Freitagnachmittag (7. September) in den Geschäftsräumen Rückschau zu halten.
"Wenn es das DWO nicht gäbe, hätte es erfunden werden müssen." , fand Pfarrer Maik Dietrich-Gibhardt, als Medienbeauftragter. Seine Existenz verdankt es sicher keiner Erfindung, sondern einem Beschluß der Kreissynoden der evangelischen Kirchenkreise Marburg-Stadt, Marburg-Land und Kirchhain. Das DWO ist ein Zweckverband aus sämtlichen Diakoniewerken der genannten Kirchenkreise. Die Einrichtung hat damit Aufgaben übernommen, die die Kommunen selbst nicht bewältigen konnten, so Hanna Jung, Leiterin des DWO.
Nachdem die Weichen gestellt waren, ging es am 2. Januar 1992 los: In der Haspelstraße nahmen 5 Fachkräfte in der Sozialarbeit, Verwaltung, Sozialhilfearbeit und im Reinigungsbereich ihre Tätigkeit auf. Die Fachbereiche, in denen die hauptamtlichen und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen sowie Honorarkräfte bis heute tätig sind, reichen von der allgemeinen Sozial- und Lebensberatung, der Flüchtlingsberatung, über die Wohnungslosenberatung, Seniorenberatung, den Helferkreis bis hin zum Erholungswesen und der Müttergenesung.
Mit Stolz verweisen die Mitarbeiterinnen auf ihre Erfolge. Sie lassen sich an 17 000 Beratungsgesprächen und 18 100 Gesprächskontakten festmachen, die von 1992 bis 2000 entstanden sind.
Im Laufe der Zeit kamen auch neue Einrichtungen hinzu, so die Tagesanlaufstelle für wohnungslose Menschen in der Gisselbergerstraße 35 oder die Flüchtlingsberatung. Diese geht auf einen Beschluß der Landessynode von 1995 zurück. Angesichts der steigenden Anzahl von Flüchtlingen hierzulande sollte ein Zeichen gesetzt werden gegen die "Das-Boot-ist-voll-Mentalität", so Dekanin Helga Bundesmann-Lotz, Vorsitzende des DWO.
Wie dieses Beispiel deutlich macht, beschränkt sich diakonische Arbeit nicht allein auf konventionelle Arbeitsbereiche der Armen- und Krankenpflege. Sie reagiert vielmehr auf gesellschaftliche Veränderungen und stellt sich auf entsprechenden Beratungsbedarf ein.
Bei all dem stellt sich die Frage: Was unterscheidet die diakonische Arbeit von einer herkömmlichen Sozialarbeit? Mitarbeiterinnen des Diakonischen Werks sind dem christlichen Auftrag verpflichtet, Nächstenliebe zu praktizieren. Gleichzeitig liefern Gottesdienste, Gebete oder ein kollegiales Miteinander die nötige Kraft für die mitunter nervenaufreibende Tätigkeit. Aber manchmal sind es auch Dankesgesten wie ein Kuchen oder ein afghanisches Gericht der Rat-und Hilfesuchenden, die regenerieren und erfreuen.
Und sicher muß auch mal Geburtstag gefeiert werden, wie a Mitte September. September. Deshalb bleibt das Diakonische Werk in der Haspelstraße am 14. und 17. September geschlossen.


Mehr Mitbestimmung: Werkstatträte für Behinderte


03.09.2001 * (
nmn)
Nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Arbeitsleben wollen Menschen mit geistigen Behinderungen ernst genommen werden.
Bereits 1996 wurde im Schwerbehindertengesetz festgelegt, dass jede Werkstatt für behinderte Menschen einen Werkstattrat haben soll.
Zu den Aufgaben der Werkstatträte gehört es, auf die Einhaltung der Schutzrechte wie Urlaub, Arbeitszeitregelung, Lohn und Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfallschutz oder Bildungsurlaub zu achten. Sie machen Verbesserungsvorschläge und geben Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten an die Geschäftsleitung weiter. Mit der im Juli diesen Jahres inkraft getretenen Werkstätten-Mitwirkungsverordnung werden die Belange der geistig behinderten Mitarbeiter der bundesweit etwa 1200 Werkstätten endlich rechtlich abgesichert.
Im Bürgerhaus Cappel findet vom 3. bis 5. September die Tagung "Wir Werkstatträte" statt. Dort befassen sich über 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Werkstätten für behinderte Menschen mit der neuen Mitwirkungsverordnung.
Darin wird die Wahl und die Arbeitsweise der Werkstatträte bundeseinheitlich geregelt. Die Wahlen zum Werkstattrat sollen zukünftig, ähnlich wie die Betriebsratswahlen, etwa zeitgleich in ganz Deutschland stattfinden. In den kommenden Herbstmonaten wird dies zum ersten Mal der Fall sein.
Die Veranstaltung in Cappel macht es sich zur Aufgabe, die neuen Regelungen verständlich zu vermitteln und damit auf die Wahlen vorzubereiten. Die künftigen Werkstatträte sollen ein klares Bild ihrer Rechte auf Information, Beteiligung und Mitwirkung gewinnen.
Künftig wird es den Werkstatträten gestattet sein, sich bis zu 20 Tagen innerhalb ihrer Amtszeit von vier Jahren fortbilden zu lassen. "Wir von der Lebenshilfe wollen uns dafür einsetzen, dass die Werkstatträte ihr wichtiges Amt gut vorbereitet und kompetent wahrnehmen können", so Bundesgeschäftsführer Dr. Bernhard Conrads. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe (BVLH) bemüht sich derzeit darum, ein entsprechendes Schulungsprogramm für Werkstätten zu entwickeln, das sich nicht nur an die behinderten Mitarbeiter, sondern auch an die Leitung, die Fachkräfte und die Sozialdienste der Werkstätten richtet.
Dem Werkstattrat wird nun auch zugestanden, eine Vermittlungsstelle anzurufen, wenn er sich in wichtigen Fragen nicht mit der Geschäftsführung der Werkstatt einigen kann. Diese besteht aus einem unparteiischen, in Werkstattangelegenheiten erfahrenen Menschen, auf den sich Werkstatt und Werkstattrat einigen müssen.
Außerdem wird den Werkstatträten ein Unterrichtungsrecht eingeräumt. Dieses sieht unter anderem die rechtzeitige Information über geplante Kündigungen, Einstellungen, Ver- und Umsetzungen von Fachpersonal vor. Der Werkstattrat hat so die Möglichkeit, bei wichtigen Entscheidungen mitzureden.
Von Nachteil ist allerdings, dass nun in Zweigwerkstätten künftig kein eigener Rat mehr gewählt werden soll, kritisieren Werkstatträte Achim Wegmer, Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe und Stefan Göthling aus dem Beirat zum "Ausschuss Arbeit" der Bundesvereinigung Lebenshilfe. "Da geht es ja um eine Vertrauenssache zwischen Werkstattrat und Kollegen. Wenn man sich jeden Tag sieht, ist es viel einfacher, zu dem Werkstattrat hinzugehen und seine Probleme zu besprechen." Schließlich wünschen sich die behinderten Werkstatt-Mitarbeiter nicht bloß Mitwirkungs- sondern Mitbestimmungsrechte.
Insgesamt stellt die Verordnung einen großen Fortschritt für die Rechte der Behinderten dar. Werkstattgeschäftsführer Rainer Knapp aus Sindelfingen, Vorsitzender des "Ausschusses Arbeit" der Bundesvereinigung Lebenshilfe meint:
"Sie stellt endlich eine verbindliche Rechtsgrundlage dar und ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wenn wir sie so umsetzen, wie es der gleichberechtigte und respektvolle Umgang miteinander erfordert, werden wir alle - die Werksatattorganisation selbst, die Leitung, die behinderten Beschäftigten und das Personal der Werkstätten - Gewinner sein."


29.08.2001 * Zu viele Autos: behinderte Jugendliche im Landratsamt


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