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Text von Mittwoch, 17. Januar 2007

> s o z i a l e s<
  
 Verteilt: Stadt informiert über Elterngeld 
 Marburg * (atn/pm)
Neue Regelungen für das Elterngeld gibt es seit Montag (1. Januar). Eine Kurznotiz zu dem Thema hat die Stadt Marburg am Mittwoch (17. Januar) herausgegeben.
Das Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Es wird für zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate kommen hinzu, wenn der Vater und die Mutter sich jeweils mindestens zwei Monate hauptsächlich um das Kind kümmern.
67 Prozent des wegfallenden Einkommens, mindestens 300 maximal 1.800 Euro, werden ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden oder ganz reduziert wird. Das Mindestelterngeld von 300 Euro wird nicht als Einkommen auf Sozialleistungen oder Wohngeld angerechnet. Alleinerziehende, die vor Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten 14 Monate lang das Elterngeld.
Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 24 Monaten wird zusätzlich ein Geschwisterbonus gezahlt. Für Geringverdienende gibt es ein erhöhtes Elterngeld, wenn das zugrunde liegende Nettoeinkommen unter 1.000 Euro liegt.
Ein Antrag auf Elterngeld kann in Hessen bei den Versorgungsämtern gestellt werden. Für Marburg ist das Hessisches Amt für Versorgung und Soziales in Gießen zuständig.
 
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