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Text von Donnerstag, 18. Oktober 2007

> s o z i a l e s<
  
 Vorschlag war ungerecht: Sparsame Pflegegeld-Reform 
 Marburg * (fjh/pm)
Das Bundeskabinett hat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. "Viele Reformansätze verdienen ein positives Urteil", meinte dazu die Bundesvereinigugn Lebenshilfe für Menschen mit Geistiger Behinderung (BVLH) am Donnerstag (18. Oktober). Dennoch übt sie auch scharfe Kritk an dem Gesetzentwurf.
Begrüßenswert sei etwa, dass die seit Einführung der Pflegeversicherung unveränderten Beträge für Pflege-Sachleistungen und Pflegegelder angehoben und ab 2015 regelmäßig dynamisiert werden sollen. Dagegen soll der Geldbetrag von bis zu 256 Euro pro Monat gemäß Paragraph 43 a des Sozialgesetzbuchs XI, mit dem sich die Pflegekassen an der Pflege von behinderten Menschen in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe beteiligen müssen, eingefroren werden.
"Das ist ungerecht und nicht hinnehmbar", findet der BVLH-Vorsitzende Robert Antretter. Trotz Intervention der Lebenshilfe im Vorfeld habe die Bundesregierung
an dieser Stelle nichts unternommen.
Über die Hälfte der etwa 150.000 Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die in Heimen der Behindertenhilfe betreut werden, sind pflegebedürftig und erfüllen die Voraussetzungen mindestens der Pflegestufe I. Gerade dieser Personenkreis verdiene es, von der Reform der Sozialen Pflegeversicherung zu profitieren. Denn die Pflegebedürftigkeit tritt nicht - wie bei den meisten pflegebedürftigen Menschen - erst im Alter ein, sondern besteht häufig ein Leben lang.
 
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